Vertragsrecht für Privatpersonen

Wer hat sich nicht schon einmal an dem zähen Juristendeutsch die Zähne ausgebissen? Endlos wirkende Texte, die selten auf den Punkt kommen und den Empfänger mit mehr Fragen zurücklassen, als sie ihm eigentlich beantworten sollten.

Selbst die Rechtsinstanzen streiten miteinander, wie ein dubioser Konflikt zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof untermauert.

Doch für Privatpersonen sollten gerade Verträge und rechtliche Abmachungen verständlich und nachvollziehbar sein. Anwaltskanzleien aus Basel zeigen, wie komplizierte Verträge in normal verständliche Sprache übersetzt werden können.

Vertragsrecht einfach erklärt

Vertragsrecht fur Privatpersonen 1 - Vertragsrecht für Privatpersonen

Das Vertragsrecht für Privatpersonen sollte bei Bedarf einfach erklärt und bindend geregelt werden. Darunter zählen Dinge wie:

  • Leasing-, Miet- und Pachtverträge
  • Liefer-, Kauf- und Vertriebsverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Ehe-, Ehegatten- und Kinderunterhaltsverträge

Warum einen Anwalt einschalten?

Fragen wie „Kann ich meinen Arbeitsvertrag noch vor dem ersten Arbeitstag kündigen?“ stellen sich viele Menschen jeden Tag. Eine Suche bei Google oder Rat durch Foren wie Gute Frage können helfen, liefern aber oft veraltete Ergebnisse, die im Detail auch noch andere Aspekte beinhalten als die eigene Fragestellung.

Ein Anwalt kann hier helfen, genaue Vorkehrungen zu treffen und Verträge individuell maßgeschneidert anzufertigen. Das ist vor allem bei unternehmerischen Angelegenheiten für Freiberufler sinnvoll, die beispielsweise einmalig ihre AGBs formulieren möchten, aber auch für Privatpersonen, die ihre Immobilie zur Untermiete freigeben oder den Unterhalt ihrer Kinder abstimmen möchten. Das Feld ist sehr groß. Um Mühen, aber auch Kosten zu vermeiden, ist es sinnvoll, ab und an einen Anwalt mit ins Boot zu holen.