Vermögensverwaltung

Wächst das eigene Vermögen, ist der Überblick über den Finanzmarkt und die Möglichkeiten der Investition schwieriger und benötigt viel Fachwissen und Recherche. Eine Menge Zeit und Aufwand sparen sich Investoren durch die Vermögensverwaltung bei der Bank oder von unabhängig Beratern und Vermögensverwaltern. Diese sind ihrem Mandanten verpflichtet und sorgen dafür, dass die Geldanlagen sinnvoll betreut werden. Statt Aktienhandel, Kursbeobachtung und Markterforschung bleibt durch eine Vermögensverwaltung mehr Zeit für die wichtigen Dinge im Leben.

 

Die Vermögensverwaltung – Definition und Aufgabe

Die Vermögensverwaltung umfasst die Betreuung von privaten und institutionellen Investoren in Hinblick auf das Finanzvermögen, die Geldanlagen, Aktien, Investitionen und allen aktiven Anlageentscheidungen. Übernommen wird sie von Verwaltern, die von der Bank gestellt werden oder ihre Kunden unabhängig betreuen.

Der Vermögensverwalter ist dabei kein Produktanbieter oder erhält eine Vertriebsprovision. Die Abrechnung erfolgt auf vertraglich festgelegter Basis. Aufgabe der Verwaltung ist die Recherche nach Anlagen und Investitionen, die auf dem Markt zu Verfügung stehen und die unter den Wünschen und Vorgaben des Kunden ausgewählt werden. Experten kennen sich auf dem Finanzmarkt aus, überwachen die Entwicklungen und erarbeiten für den Anleger die geeigneten Strategien unter einer Berücksichtigung aller aktiven Vorgänge und der Marktlage. Darin beinhaltet sind auch zukünftige Entscheidungen.

 

Das Geld richtig anlegen – die Vermögensverwaltung in ihrer Funktion als Unterstützung

Um Geldanlagen richtig zu tätigen, ist ein Verwalter eine gute Lösung, der das benötigte Fachwissen mitbringt. Er trifft dabei im Rahmen der Kundenvorgaben auch individuelle Anlageentscheidungen, wenn sich beispielsweise bestimmte Investitionen oder der Aktienkauf innerhalb einer bestimmten Zeit lohnen. Dabei hält er seine Mandanten über alle Entwicklungen und Entscheidungen immer auf dem Laufenden. Der Kunde hat jederzeit Einsicht auf Konten, Depotberichte und individuelle Rahmenbedingungen.

Die Verwaltung des Depots eignet sich für Menschen, die sich um die eigene Geldanlage nicht kümmern können oder möchten, die unsicher in den finanziellen Entscheidungen sind, kein Interesse am Finanzmarkt haben oder denen die Zeit für eine umfangreiche Recherche der Entwicklungen des Wirtschafts- und Kapitalmarkts fehlt. Daneben besteht eine Vielfalt an Angeboten, Investitionsmöglichkeiten, Aktien und Finanzprodukten, von denen sich viele überfordert fühlen.

Das Vermögensmanagement gründet auf einer Vertrauensbasis, die zwischen dem Vermögensverwalter und dem Mandanten besteht. Daher bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit ein Vertrag, der die einzelnen Punkte über die Entscheidungsgewalt festhält. Renommierte Vermögensverwalter, die das Vermögen ihrer Kunden unabhängig betreuen, arbeiten in der Regel mit namenhaften Privat- und Depotbanken zusammen. Die Zusammenarbeit erfordert das Bereitstellen einer Transaktionsvollmacht, damit die Vermögensverwaltung aktiv umgesetzt werden kann. Diese Vollmacht ist jederzeit widerrufbar. Voraussetzung für die Verwaltung ist ein Depotkonto. Die Betreuung findet zwischen dem Verwalter, dem Kunden und der Bank statt.

2 - Vermögensverwaltung

 

Die Verwaltung des Vermögens für Privatinvestoren

Vermögensverwalter, die im Auftrag eines Kunden arbeiten, kümmern sich nicht nur um Anlageentscheidungen, den Aktienkauf oder –verkauf und den Erwerb von Finanzprodukten, sondern beraten auch über Sachwerte und Immobilienkäufe. Für Privatinvestoren sind die Vorteile geboten, dass die Entscheidungen spezifisch auf die individuellen Wünsche, Vorgaben und Ziele festgelegt sind und damit das Risiko besser überschaubar bleibt.

Gerade Privatanlegern fehlt oftmals die Zeit einer ausführlichen Finanzmarktrecherche. Auch die benötigte Expertise, frühzeitig Chancen und Investitionsmöglichkeiten zu erkennen oder die richtigen Kaufentscheidungen zu treffen, ist eine wichtige Voraussetzung für die Vermögensvermehrung. Der Service der Beratung und Verwaltung wird von Banken ab einem bestimmten Geldbetrag angeboten oder von unabhängigen Vermögensverwaltern, die mit Depotbanken zusammenarbeiten. Gegenüber dem Berater informiert der Verwalter jedoch nicht nur oder spricht Empfehlungen aus, sondern agiert aktiv im Interesse seines Kunden. Voraussetzung ist immer der Vollmachtvertrag, während sich die Gebühren nach der Art und der Höhe des zu verwaltenden Vermögens richten.

3 - Vermögensverwaltung

 

Vermögensverwalter innerhalb des Banksektors

Die Vermögensverwaltung ist eine eigenständige Abteilung innerhalb des Kreditinstituts und umfasst neben der Verwaltung auch die laufende Überwachung der Anlagen. Für Banken ist die Abteilung ein attraktives Geschäftsfeld, bei dem die Schweiz Marktführer ist. Das Vermögen setzt sich zusammen aus Geldvermögen, Wertpapieren, Aktien, Grundvermögen, Immobilien und Sachwerten. Der Vermögensverwalter übernimmt beispielsweise auf Wunsch auch die Testamentsvollstreckung.

Innerhalb des Banksektors beschäftigen Kreditinstitute erfahrene Experten sowohl bei Privat- als auch Geschäftsbanken, die im Auftrag der Bankkunden tätig werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Anleger ein grösseres Kapital besitzen, um ein Depotkonto zu eröffnen und das Depot professionell verwalten zu lassen. Üblich sind flüssige Mittel im sechsstelligen Bereich, um die Dienstleistungen der Bank zu nutzen. Solvente Kunden werden als HNWI (high-net-worth individual) und private Investitionen mit einem sehr hohen Vermögen als UHNW (ultra high-net-worth-indivdual) bezeichnet.

Innerhalb des Vermögensmanagement hält mittlerweile die Digitalisierung Einzug. Entsprechend werden einige Prozesse automatisiert, darunter der An- und Verkauf von Finanzprodukten. Voraussetzung für die Verwaltung sind zielgerichtete Strukturen auf Basis der Zielvorgaben und Kundenkriterien und die ständige Überwachung des Vermögens mit vorgegebenen Rendite-Risiko-Profilen. Das Vermögen wird in verschiedenen Gewichtungen innerhalb der Anlageklassen investiert, in Hinblick auf die Risikobereitschaft und Risikoneigung. Letztere bestimmen, ob der Anlageschwerpunkt eher auf einer spekulativen oder sicherheitsorientierten Anlage liegt.

 

Der Vermögensverwaltungsvertrag

Der Vermögensverwaltungsvertrag wird zwischen dem Verwalter und dem Kunden getroffen und beinhaltet die rechtlichen Belange und eine verbindliche Transaktionsvollmacht für Depot und Konten. Gleichzeitig werden die Grenzen und Berechtigungen detailliert festgelegt. Das betrifft Anlagestrategien und Investitionen. Auch die genauen Daten zur Berichterstattung und zu möglichen Verlustmeldungen beinhaltet der Vertrag.

Auf Basis aller vertraglich geregelten Anordnungen erfolgt die Verwaltung des Vermögens ganz individuell und nach vereinbarter Strategie. Der Verwalter hat das Recht, selbstständig Umbuchungen, Käufe oder Verkäufe vorzunehmen, wenn es darauf ankommt, eine schnelle Abwicklung zu erreichen. Das ist gerade auch darum wichtig, weil der Finanzmarkt ständig starken Schwankungen unterliegt. Der Verwalter recherchiert die Lage der Kapitalmärkte und optimiert alle Vorgänge. Mögliche Risikofaktoren werden darin genauso einbezogen wie die verwendeten Anlageinstrumente.

Der Vertrag beinhaltet:

Anlagestrategie (Vermögensangaben, Ermittlung der Risikofaktoren und Risikofähigkeit, Höhe der Gesamtgewichtung des Portfolios und die gewünschten Anlageinstrumente)

Vergütung und Kosten der Verwaltung (All-in-Free, erfolgsorientierte Vergütung oder ein prozentualer Anteil am Vermögen)

Verlustschwelle (bei unabhängigen Vermögensverwaltern üblich: die Angabe, bei welchem Verlust der Verwalter seinen Kunden informieren muss (üblich sind 10 Prozent vom Ausgangswert))

Benchmark (Angabe eines Vergleichswerts als Anhaltspunkt für die Vermögensentwicklung)

Berichterstattung (Frequenz der Informationserstattung über Vermögensstand, Entwicklung oder Verlust, üblicherweise quartalsweise)